Eine Agri-PV-Marktführung ist nur möglich, wenn die innovative Agri-PV-Freiflächenanlagentechnik in existierende politische Rahmenbedingungen eingebettet wird. Derzeit befindet sich die Agri-PV-Technik in Deutschland in einem Entwicklungszustand, indem noch mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung von Seiten der öffentlichen Hand sowie der Industrie notwendig sind. Im Ausland hingegen, insbesondere in Italien, Frankreich und Japan, wurde die Machbarkeit des Agri-PV-Ansatzes bereits erfolgreich demonstriert.
Im Zusammenspiel von EU, Bund und Land/Kommune können jeweils unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Agri-PV-Dissemination vorbereitet werden.
EU-Ebene: Da die Ackerfläche unter der Agri-PV-Anlage weiterhin zur Verfügung steht, sollten die Agrarzuschüsse pro Hektar für den Landnutzer weiterhin zur Verfügung stehen. Zusätzlich dient eine Agri-PV-Anlage als Resilienz-Maßnahme gegen den Klimawandel und schützt die darunterliegende Ernte vor zu hoher Einstrahlung, extremen Wetterereignissen wie langanhaltender Trockenheit oder Hagel.
Bundesebene: In technischer Hinsicht gibt es zwei Arten von PV-Freiflächentechnologien, die beide die Legaldefinition von PV-FFA in §5 Nr. 16 EEG 2014 erfüllen: a) die herkömmliche PV-FFA und b) die Agri-PV-FFA. Während die herkömmliche PV-FFA durch die PV-Freiflächenausschreibungsverordnung reguliert ist, ist dies bei der Agri-PV-Technik nicht der Fall.
In der Agri-PV-Stellungnahme von Fraunhofer ISE und Wuppertal Institut vom 21. August 2014 haben wir erörtert, wieso aufgrund der beiden zur Verfügung stehenden PV-Freiflächentechnologien eine Agri-PV-Regulierung notwendig ist und wie diese gestaltet werden könnte.